Schulpflege Zell

Der Schulpflege gehören fünf Schulpflegemitglieder einschliesslich des Schulpräsidiums an, die vom Souverän gewählt werden. Das Schulpräsidium ist von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderates.

Schulpflege Amtsdauer 2022-2026 (von links nach rechts): Lorenz Nydegger, Martin Tischhauser, Markus Kägi, Gabriela Kleiner (Leiterin Schulverwaltung), Andreas Vetsch (Schulpräsident), Michael Krützen
Schulpflege Amtsdauer 2022-2026 (von links nach rechts): Lorenz Nydegger, Martin Tischhauser, Markus Kägi, Gabriela Kleiner (Leiterin Schulverwaltung), Andreas Vetsch (Schulpräsident), Michael Krützen


Die Schulpflege ist das Aufsichtsorgan der Schulen Zell in ihrer Gesamtheit. Sie ist für alle Belange des Schulwesens verantwortlich.

Die Schulpflege fällt Grundsatzentscheide (strategische/politische Entscheide) und delegiert die für deren Erfüllung erforderlichen Folgeentscheide (operative/betriebliche Entscheide) an die Geschäftsleitung oder Schul- und Dienstleitungen. Diese werden von der Schulpflege bzw. ihren Ressorts beaufsichtigt.

Schulpflege Zell, Amtsdauer 2022-2026
Name FunktionTätig inTelefon


Rechtsmittel
Wer mit einem getroffenen Entscheid nicht einverstanden ist, kann diesen anfechten:

Wiedererwägungsgesuch
Die Stelle, welche den Entscheid getroffen hat, wird gebeten, auf ihren Entscheid zurückzukommen. Die entscheidende Stelle ist frei, auf das Gesuch einzutreten. Grund für ein Wiedererwägungsgesuch kann eine veränderte Ausgangslage sein, z.B. neue Stellungnahme, neues Gutachten.

Anordnungen von Schulleitungen, Schulverwaltungsleitung oder Geschäftsleitung
Anordnungen von Schulleitungen, der Schulverwaltungsleitung oder der Geschäftsleitung müssen nicht schriftlich begründet werden. Sie tragen den Hinweis, dass sie in Rechtskraft erwachsen, wenn nicht innert zehn Tagen bei der Schulpflege ein begründeter und mit Rechtsmittelbelehrung versehener Entscheid verlangt wird.

Verfügungen von Ressorts
Verfügungen von Ressorts tragen den Hinweis, dass sie in Rechtskraft erwachsen, wenn nicht innert 30 Tagen bei der Gesamtschulpflege ein begründeter und mit Rechtsmittelbelehrung versehener Entscheid verlangt wird.

Verfügungen der Schulpflege
Verfügungen der Schulpflege tragen den Hinweis, dass gegen diesen Entscheid innert 30 Tagen beim Bezirksrat Rekurs eingelegt werden kann.

Bezirksratskanzlei Winterthur
Lindstrasse 8
8400 Winterthur
Tel. 052 268 55 85

Statthalteramt Winterthur
Lindstrasse 8
8400 Winterthur
Tel. 052 268 55 25
Organigramm der Schulen Zell der Amtsperiode 2022-2026, ab 01.08.2023
20230901_Organigramm_Schulpflege_2022-2026_ab_01.09.2023.pdf (PDF, 86.11 kB)