Zahnprophylaxe
Um frühzeitig dem Zahnzerfall wirksam entgegenzutreten, erteilt eine Schulzahnpflege-Instruktorin an den Schulen Zell (vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe) regelmässig Unterricht mit Reinigungsübungen und gibt Anleitungen zum richtigen Zähneputzen und zur richtigen Zahnhygiene.

Die Erziehungsberechtigten sind für die regelmässige und gründliche Reinigung der Zähne ihrer Kinder besorgt. Sie halten sich an die Empfehlungen der Schulzahnpflege-Instruktorin.

Zahnärztliche Untersuchung
Jedes Schulkind erhält pro Schuljahr einen Gutschein für die Untersuchung seiner Zähne. Der Gutschein muss zwingend bei einem Zahnarzt der Vereinigung Winterthurer Zahnärzte VWZ eingelöst werden. Eine Untersuchung bei einem anderen Zahnarzt ist kostenpflichtig.

Die jährliche Untersuchung ist obligatorisch.

Der Zahnarzt / die Zahnärztin gibt nach dem Untersuch Behandlungsempfehlungen ab. Die Kosten der Behandlung haben die Erziehungsberechtigten selber zu tragen.

Vorgehen:
  • Vereinbaren Sie mit einem Zahnarzt der Vereinigung Winterthurer Zahnärzte einen Termin, wenn möglich während der unterrichtsfreien Zeit.
  • Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind bis spätestens Ende Oktober des jeweiligen Jahres für die Untersuchung anzumelden, damit diese bis Ende März im kommenden Jahr durchgeführt werden kann.
  • Teilen Sie Ihrem Zahnarzt mit, dass Sie einen Gutschein abgeben werden. Der Zahnarzt muss den Gutschein direkt bei der Gemeinde Zell, Schulverwaltung, einlösen.
  • Nehmen Sie den Gutschein zum Untersuchungstermin mit und geben Sie diesen dem Zahnarzt ab.
  • Verrechnung: der Zahnarzt verrechnet den Untersuch mit dem Gutschein direkt der Gemeinde Zell.

Weitere Behandlungen:
Folgebehandlungen sind Sache zwischen den Erziehungsberechtigten und der gewählten Zahnarztpraxis. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Privattarif an die Erziehungsberechtigten. Für Familien, welche Sozialhilfe- oder Ergänzungsleistungen beziehen, bestehen Einschränkungen für die Behandlungsplanung. Sie müssen vor einer Behandlung zwingend mit der Abteilung Soziales der Gemeinde Zell Kontakt aufnehmen.

Erhalten Familien Beiträge an die Kosten zur Verbilligung der Krankenkassenprämien, leistet die Gemeinde Zell einen Beitrag von max. 25% an die Kosten. Die Erziehungsberechtigten müssen zwingend den Zahnarzt vor Beginn einer Behandlung informieren, dass eine Rechnungsstellung zum SUVA-Tarif zu erfolgen hat.


Wünschen Sie weitere Informationen, so wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung Zell.