Die Schulpflege Zell ZH setzt sich aus 5 Mitgliedern (inkl. Präsidium) zusammen und ist zuständig für die strategische Führung der Schulen. Der Schulpräsident ist gleichzeitig Mitglied des Gemeinderats Zell ZH.
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 Von links: Silke Palladino, Alexandra Gulmini, Dagmar Müller, Matthias Sönnichsen (nicht mehr im Amt), Andreas Vetsch (Präsident), Gabriela Kleiner (Leiterin Schulverwaltung), nicht im Bild: Markus Kägi (im Amt seit 16.12.2020) |
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Rechtsmittel Wer mit einem getroffenen Entscheid nicht einverstanden ist, kann diesen anfechten: Wiedererwägungsgesuch Die Stelle, welche den Entscheid getroffen hat, wird gebeten, auf ihren Entscheid zurückzukommen. Die entscheidende Stelle ist frei, auf das Gesuch einzutreten. Grund für ein Wiedererwägungsgesuch kann eine veränderte Ausgangslage sein, z.B. neue Stellungnahme, neues Gutachten. Anordnungen von Schulleitungen, Schulverwaltungsleitung oder Geschäftsleitung Anordnungen von Schulleitungen, der Schulverwaltungsleitung oder der Geschäftsleitung müssen nicht schriftlich begründet werden. Sie tragen den Hinweis, dass sie in Rechtskraft erwachsen, wenn nicht innert zehn Tagen bei der Schulpflege ein begründeter und mit Rechtsmittelbelehrung versehener Entscheid verlangt wird. Verfügungen von Ressorts Verfügungen von Ressorts tragen den Hinweis, dass sie in Rechtskraft erwachsen, wenn nicht innert 30 Tagen bei der Gesamtschulpflege ein begründeter und mit Rechtsmittelbelehrung versehener Entscheid verlangt wird. Verfügungen der Schulpflege Verfügungen der Schulpflege tragen den Hinweis, dass gegen diesen Entscheid innert 30 Tagen beim Bezirksrat Rekurs eingelegt werden kann. Bezirksratskanzlei Winterthur Lindstrasse 8 8400 Winterthur Tel. 052 268 55 85 Statthalteramt Winterthur Lindstrasse 8 8400 Winterthur Tel. 052 268 55 25
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Organigramm der Schulen Zell der Amtsperiode 2018-2022, ab 01.01.2021 Organigramm_Schulpflege_2018_2022_ab_01.01.2021.pdf (48.8 kB) |
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