Zugehörige Objekte

Es besteht Schulpflicht ab dem ersten Kindergartenjahr. Die Erziehungsberechtigten sind für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder verantwortlich. Absenzen (Krankheit, Arztbesuche, Schnupperlehre, etc.) müssen, wenn möglich im Voraus, spätestens vor Unterrichtsbeginn, der Klassenlehrperson oder der Schulleitung gemeldet werden.
siehe Umstufung
Altersdurchmischtes Lernen
Bei Problemen und Fragen aller Art ist die erste Ansprechperson immer die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.
siehe Umstufung
In Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden in der Region bietet die Sekundarschule den Schülerinnen und Schülern der 2. Sekundarstufe die Möglichkeit einer ersten, konkreten Kontaktnahme mit der Berufswelt an.
Jährlich finden zwei Besuchstage statt. Auf diese Weise bekommen Sie einen Einblick in den Schulalltag. Die Daten der Besuchstage werden zusammen mit den Feriendaten jährlich veröffentlicht. Bitte nehmen Sie vorschulpflichtige Kinder nicht an die Besuchstage mit. Sie sind auch ausserhalb der Besuchstage herzlich willkommen, Einblick in den Unterricht zu nehmen. Da Schulbesuch nicht immer in allen Lektionen sinnvoll ist, ist dafür die vorherige Absprache mit der Klassenlehrperson nötig.
Die Schule hat die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler den ganzen Vormittag zu unterrichten oder unentgeltlich zu betreuen (08.10 - 11.50 Uhr). Im Kindergarten besteht eine Auffangzeit von 08.10 - 08.20 Uhr. Bei Unterrichtsausfällen am Vormittag bietet die Schule deshalb Betreuungsstunden an. Bei Bedarf können die Schülerinnen und Schüler angemeldet werden.
siehe Übertritt ins Gymnasium und weiterführende Schulen
Kinder, die über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse verfügen, erhalten ergänzend zum Klassenunterricht Deutschlektionen (DaZ - Deutsch als Zweitsprache). Der Unterricht findet zum Grossteil integriert im Klassenunterricht statt. Es kann aber auch vorkommen, dass DaZ-Lektionen ausserhalb des Klassenstundenplanes durchgeführt werden müssen.
Die Schulen Zell bieten für nicht deutschsprachige Eltern einen auf den Alltag ausgerichteten Deutschkurs an. Der Kurs behandelt Themen wie Schule, Erziehung, Gesundheit, Wohnen, Einkaufen und Freizeit. Die Teilnehmenden lernen die deutsche Sprache so, dass sie diese Themen im Alltag anwenden können. Die Kinderbetreuung ist während des Kurses kostenlos. 
 
Weitere Informationen unter Deutsch für Eltern
Der Besuch der Schule ist obligatorisch. Eine Dispensation vom Unterricht ist nur möglich, wenn ein hinreichender Grund vorliegt. Entsprechende Gesuche sind in schriftlicher Form der Klassenlehrperson oder der Schulleitung einzureichen.
Eine sinnvolle Zusammenarbeit setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen Lehrpersonen und Eltern voraus. Elternabende und Einzelgespräche helfen mit, dieses Vertrauensverhältnis aufzubauen. Die Lehrpersonen wählen die ihnen geeignet erscheinende Form der Zusammenarbeit mit den Eltern; sie berücksichtigen nach Möglichkeit deren Bedürfnisse.
siehe Schulreisen und Exkursionen
siehe Übertritt ins Gymnasium und weiterführende Schulen
 
Weitere Informationen unter Zentrale Aufnahmeprüfung
Die Hausaufgaben sind in erster Linie Sache der Kinder. In Absprache mit der Lehrperson und der Schulleitung kann ein Kind in den Hausaufgaben-Treff angemeldet werden. Ziel der Hausaufgaben ist immer, die Selbstständigkeit und Disziplin der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Die Schulen Zell integrieren nach Möglichkeit alle Schülerinnen und Schüler. Jeder einzelne Mensch unterscheidet sich in Bezug auf sein Lernen und seine Entwicklung von anderen Menschen. Menschen können sich nur entwickeln, wenn sie förderliche Bedingungen für das Lernen und Zusammenleben erhalten. Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen werden durch ausgewiesene Fachpersonen begleitet und gefördert.
Es ist deshalb sowohl die Aufgabe der allgemeinen Pädagogik wie auch des IF und ISR als zusätzliches übergeordnetes Angebot, Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern ernst zu nehmen und im Unterricht optimale Bedingungen zu schaffen. Ein individualisierender und integrativer Unterricht sowie die Förderung in Kleingruppen unterstützen diese Entwicklung.
 
Es ist deshalb sowohl die Aufgabe der allgemeinen Pädagogik wie auch des IF (Integrative Förderung) und ISR (Integrierte Sonderschulung in Verantwortung der Regelschule) als zusätzliches übergeordnetes Angebot, Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern ernst zu nehmen und im Unterricht optimale Bedingungen zu schaffen. Ein individualisierender und integrativer Unterricht sowie die Förderung in Kleingruppen unterstützen diese Entwicklung.
 
Schülerinnen und Schüler mit einer aussergewöhnlichen Begabung, können ebenfalls durch eine Fachperson mit spezifischer Ausbildung gefördert werden.
 
Weitere Informationen unter Sonderpädagogisches Konzept

Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht bis zu zwei Tage pro Schuljahr ohne Angabe von Dispensationsgründen fernbleiben. Eine entsprechende Mitteilung hat schriftlich, via Klapp (siehe KLAPP) an die Klassenlehrperson zu erfolgen.

Weitere Informationen unter Jokertage

 

Das Kommunikationsmittel an den Schulen Zell ist Klapp. Klapp ist eine Lösung, die eine einfache, schnelle und papierlose Kommunikation zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten ermöglicht. 
 
Weitere Informationen unter KLAPP
In den Schulen Zell arbeiten seit vielen Jahren Klassenassistenzen. Diese entlasten die Lehrpersonen im Unterricht. Dadurch profitieren die Lehrpersonen und insbesondere die Lernenden, welche besser ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend geschult werden können. Klassenassistenzen ersetzen keine Lehrperson, sondern arbeiten auf Anweisung derselben innerhalb der definierten Aufgabenbeschreibung.
Klassenlager sind Unterrichtswochen an einem anderen Ort der Schweiz und dauern fünf bis sechs Tage. Kinder und Lagerleitung gestalten eine intensive Zeit in der Gemeinschaft. Die Eltern beteiligen sich an den Kosten gemäss den kantonalen Richtlinien.
Die Erziehungsberechtigten sind für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder verantwortlich. Absenzen (Krankheit, Arztbesuche, Schnupperlehre, etc.) müssen, wenn möglich im Voraus, spätestens vor Unterrichtsbeginn, der Klassenlehrperson oder der Schulleitung gemeldet werden.
Kopfläuse können Kinder und Erwachsene befallen Sie sind kein Zeichen von schlechter Hygiene. Es sind kleine Parasiten, die im Kopfhaar des Menschen vorkommen. Sie sind lästig, gesundheitlich aber harmlos und lassen sich gut behandeln. Sollte es Ihr Kind treffen, informieren Sie bitte umgehend die Lehrperson Ihres Kindes, um die weitere Ausbreitung zu verhindern.

Zu Beginn des Schuljahres kontrolliert eine Lausfachfrau alle Kinder vom Kindergarten bis zur sechsten Klasse auf Lausbefall hin. Bei Befall - auch während des Schuljahres - werden Nachkontrollen durchgeführt.
 
Weitere Informationen unter www.zh.ch/Kopfläuse
Kinder mit verzögertem Spracherwerb (Sprachverständnis, Wortschatz, Satzbildung, Redefluss oder Stimmbildung) oder Auffälligkeiten in der Aussprache (Artikulation) können von einer Logopädin abgeklärt, diagnostiziert und therapiert werden. Die Logopädin hilft dem Kind, seine Schwierigkeiten abzubauen und seine Kommunikationsfähigkeit zu verbessern, damit es in seinen sozialen Kontakten und beim Lernen möglichst nicht beeinträchtigt wird. Die Anmeldung für eine logopädische Abklärung kann auf Grund eines Standortgespräches, oder auf Grund von Beobachtungen der Logopädin oder der Klassenlehrperson nach Absprache mit den Eltern erfolgen.
Die Kinder besuchen in der 1. oder 2. Klasse einen musikalischen Grundschulkurs. Die Schulen Zell unterstützen verschiedene Musikschulen. Nähere Auskünfte erteilt die Schulverwaltung.
siehe Lausbefall
Siehe Psychomotoriktherapie
Die Psychomotoriktherapie unterstützt Kinder, welche Auffälligkeiten in ihrer Bewegungsentwicklung und in ihrem Bewegungsverhalten aufweisen.
 
Weitere Informationen unter Psychomotorik
Die Volksschulverordnung sieht vor, dass Kinder aller Bekenntnisse an hohen religiösen Feiertagen dispensiert werden können. Eine Dispensation erfolgt auf schriftliches Gesuch der Eltern hin. Das Gesuch reichen die Eltern an die Klassenlehrperson oder die Schulleitung ein.
Während der ersten Sportferienwoche wird in der Regel für die Sekundar- und Primarschulen (ab der 4. Klasse) ein Schneesportlager angeboten. Eltern leisten einen angemessenen Beitrag.
Die Schulen Zell bestehen aus den zwei Schuleinheiten Primar- und Sekundarschule. Die Schuleinheit Primarschule umfasst die Standorte Kollbrunn, Rikon/Langenhard und Zell/Rämismühle. An all diesen Standorten werden Kindergarten- und Primarklassen geführt. Die Sekundarschule in Rikon bildet eine eigene Schuleinheit.

 

Bei Schülerinnen und Schülern mit Bedarf nach besonderen Fördermassnahmen wird
ein Schulisches Standortgespräch (SSG) durchgeführt.

Standortgespräche werden durch die Klassenlehrperson, durch beteiligte Fachpersonen (Logopädin, Psychomotoriktherapeutin usw.) oder durch die Eltern initiiert. Besteht Uneinigkeit über weitere Schritte, kann die Schulleitung oder der Schulpsychologische Dienst, SPD für eine Beratung oder Abklärung zugezogen werden.

Es wird ein Kurzprotokoll erstellt, welches am Ende jeden Gespräches an alle Teilnehmenden abgegeben wird. Die getroffenen Massnahmen werden mindestens 1 Mal jährlich überprüft.

Braucht ein Kind besondere Unterstützung, kann nach Absprache mit den Eltern der schulpsychologische Dienst zur Beratung beigezogen werden. In Absprache mit allen Beteiligten führt der SPD Abklärungen durch.
 
Weitere Informationen unter Schulpsychologischer Dienst
siehe Schulreisen und Exkursionen
Schulreisen und Exkursionen können in jeder Klasse durchgeführt werden und finden in der Regel während der Unterrichtszeit statt.
Schülerinnen und Schüler von der Kindergarten- bis zur Sekundarstufe legen den Schulweg grundsätzlich selbstständig zurück. Wo der Schulweg aufgrund der Länge, der Gefährlichkeit oder aus anderen Gründen nicht selbstständig zurückgelegt werden kann, werden die Kinder mit dem Schulbus transportiert. Über die Zumutbarkeit des Schulweges entscheidet die Verkehrspolizei.
Im 1. Kindergarten, in der 5. Klasse (inkl. Impfstatus) und in der 2. Sekundarklasse findet der obligatorische schulärztliche Untersuch statt. Die Untersuchung kann durch den Hausarzt/die Hausärztin oder durch die Schulärztin, anlässlich eines Reihenuntersuchs, erfolgen. Es werden keine Impfungen ohne Einwilligungen der Eltern vorgenommen.
Siehe Schulpsychologischer Dienst
Ein Wechsel oder eine Umstufung innerhalb der Sekundarschule ist möglich, wenn angenommen werden muss, dass eine Schülerin oder ein Schüler in einer anderen Abteilung besser gefördert werden kann. Dies geschieht im Gespräch mit allen Beteiligten.
Die Schülerinnen und Schüler im Kindergarten, auf der Primar- und auf der Sekundarstufe werden durch die Kantonspolizei in Verkehrssicherheit geschult.
 
Weitere Informationen unter Verkehrssicherheit
Das Abschliessen einer Unfallversicherung liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten und obligatorisch. Dies gilt auch für Unfälle, die sich während dem Unterricht oder auf dem Schulweg ereignen. 
Erfolgt ein Wegzug aus der Gemeinde Zell sind die Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson und der Schulverwaltung frühzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt eine Schülerüberweisung aus, die direkt an die Schulgemeinde des neuen Wohnortes gelangt.
 
Meldung an Schulverwaltung Zell via Wegzugsformular
Die Klassenlehrperson der 6. Klasse nimmt eine Gesamtbeurteilung der Schülerinnen und Schüler vor und bespricht mit den Eltern die Übertrittsempfehlung in die Abteilungen A, B oder C.
Die Schulen Zell bieten Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfung ans Gymnasium (Langzeit- und Kurzzeitgymnasium) und an Mittelschulen an. Diese finden zwischen den Herbst- und den Sportferien statt. 
 
Weitere Informationen unter Reglement Vorbereitungskurs
siehe Zahnpflege - falls Sie den Gutschein verloren haben, kontaktieren Sie die Schulverwaltung
Gemäss Reglement über die Schulzahnpflege übernehme die Schulen Zell 30 % der Kosten (pro Schuljahr max. CHF 500.00 pro Kind) bei zahn- oder kieferorthopädischen Behandlungen, wenn die betroffenen Kinder Prämienverbilligung (IPV) erhalten. Die Rechnung des Zahnarztes ist zusammen mit der Krankenkassenabrechnung und einem Nachweis der IPV bei der Schulverwaltung abzugeben. 
 
Weitere Informationen unter Zahnpflegereglement
Regelmässig unterrichtet eine Fachperson Schulzahnpflege-Instruktion die Schülerinnen und Schüler mit altersgerechten Themen der Mundhygiene, Kariesprophylaxe und Ernährung. Die obligatorische jährliche Schulärztliche Untersuchung soll Kariesbefall, fehlerhafte Gebissentwicklungen und Fehlstellungen der Zähne frühzeitig erkennen helfen. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält einen Gutschein, mit dem die Eltern ihre Kinder direkt bei einem Zahnarzt der Vereinigung Winterthurer Zahnärzte (VWZ) für einen Kontrolluntersuch anmelden können. 
 
Weitere Informationen unter Zahnärzte VWZ
Die Kinder erhalten zweimal jährlich für alle Stufen ein Zeugnis. Es bildet die Leistungen in den Schulfächern ab, ebenso das Arbeits- und Lernverhalten sowie das Sozialverhalten. Im Kindergarten und der 1. Klasse finden Elterngespräche statt, in denen die Eltern über die Entwicklung, das Lern- und Arbeitsverhalten ihres Kindes informiert werden.
Bitte melden Sie einen Zuzug in die Gemeinde so früh wie möglich der Schulverwaltung Zell. Bei Ihrer jetzigen Schulgemeinde geben Sie bitte die Schülerüberweisung in Auftrag. 
 
Meldung an Schulverwaltung Zell via Zuzugsformular